Protokoll vom 04/10/2001 - vorläufige Ausgabe
Menschenrechte: Vereinte Nationen: Internationaler Tag der Armutsbekämpfung 
B5-0616, 0619, 0627, 0635, 0644 und 0654/2001 
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Internationalen Tag der Armutsbekämpfung der Vereinten Nationen 
Das Europäische Parlament,
-  in Kenntnis der Resolution 47/197 der UNO-Vollversammlung vom 22. Dezember 
1992, in der der 17. Oktober zum Internationalen Tag der Armutsbekämpfung 
ausgerufen wurde,
-  unter Hinweis auf die Ziele im Bereich der Bekämpfung von Armut und 
Krankheit, die im September 2000 bei den Jahrtausendfeier der Vereinten Nationen 
festgelegt wurden,
-  unter Hinweis auf die Artikel 1, 14, 15, 34 und 35 der Charta der Grundrechte 
der Europäischen Union,
-  in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Lissabon, Nizza 
und Göteborg zur Strategie der Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung,
-  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Oktober 1996 zum 
Internationalen Tag zur Beseitigung der Armut(1),
-  unter Hinweis darauf, dass der "Internationale Tag der Armutsbekämpfung " am 
17. Oktober 1987 von Pater Joseph Wresinski, dem Gründer der internationalen 
Bewegung ATD Vierte Welt, ins Leben gerufen wurde,
A.  in der Erwägung, dass die Armut eine Verletzung der Menschenrechte und eine 
untragbare Beeinträchtigung der Menschenwürde darstellt,
B.  in der Erwägung, dass die Bekämpfung der Armut ein entscheidendes Element 
für den Frieden in der Welt und für eine nachhaltige Entwicklung ist, und dass 
sie im Rahmen der Gemeinschaftspolitiken gebührende Berücksichtigung finden 
muss,
C.  in der Erwägung, dass Hunderttausende von Frauen, Männern und Kindern 
weltweit in extremer Armut leben und dass über eine Milliarde Menschen mit 
weniger als einem Dollar am Tag auskommen müssen,
D.  in der Erwägung, dass in der Europäischen Union 65 Millionen Menschen über 
weniger als 60% des nationalen Medianeinkommens verfügen, wobei es je nach 
Mitgliedstaat große Unterschiede gibt,
E.  in der Erwägung dass man über die Wechselbeziehungen zwischen Wirtschafts-, 
Sozial-, Umwelt-, Kultur- und Bildungspolitik besser Bescheid wissen muss,
F.  in der Erwägung, dass die Armut nur durch eine Förderung der Solidarität 
zwischen allen Bürgern und im Nord-Süd-Dialog bekämpft werden kann,
G.  unter Hinweis auf die jüngste Einigung zwischen Rat und Parlament über das 
Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen den 
Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung, dessen 
Ziel darin besteht, das Verständnis zu verbessern und eine gegenseitige 
Bereicherung im Rahmen nationaler Aktionspläne zur Bekämpfung von Armut und 
sozialer Ausgrenzung zu fördern;
H.  unter Hinweis darauf, dass der Europäische Rat auf seiner Tagung in Göteborg 
dafür eingetreten ist, vor dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung 2002 
konkrete Fortschritte im Hinblick auf das Erreichen des UN-Zielwerts für 
staatliche Entwicklungshilfe von 0.7% des BIP zu erzielen,


1.  fordert die gesamte Union auf, den 17. Oktober feierlich zum Europäischen 
Tag der Armutsbekämpfung zu erklären;
2.  fordert die europäischen Institutionen auf, sich eindeutig für eine 
Partnerschaft mit den im Bereich der Armutsbekämpfung tätigen europäischen 
Vereinigungen auszusprechen und den Sozialpolitiken die gleiche Priorität 
einzuräumen wie den Wirtschaftspolitiken;
3.  fordert den Rat und die Kommission auf, vor der UN-Weltkonferenz über die 
Finanzierung der Entwicklung im März 2002 konkrete Vorschläge dafür vorzulegen, 
wie die Europäische Union den Zielwert von 0,7% des BIP für die 
Entwicklungshilfe erreichen soll;
4.  fordert die Kommission, den Rat, den WSA und seinen Ausschuss für 
Beschäftigung und soziale Angelegenheiten auf, jedes Jahr am 17. Oktober 
zusammen mit sozialen Akteuren, insbesondere denen, die für die Ärmsten 
sprechen, eine öffentliche Bewertung der Gemeinschaftspolitiken im Bereich der 
Bekämpfung der extremen Armut und der sozialen Ausgrenzung vorzunehmen;
5.  fordert die Mitgliedstaaten und die Beitrittsländer auf, sich dieser 
Initiative auf kommunaler, regionaler und nationaler Ebene anzuschließen;
6.  begrüßt die Initiative des belgischen Vorsitzes, am 17. Oktober 2001 im 
Europäischen Parlament eine gemeinsame Tagung des Rates, des Europäischen 
Parlaments und der Kommission in Form einer außerordentlichen Sitzung des 
Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten zu veranstalten, um 
den Bericht der Kommission über die soziale Integration in Anwesenheit von NRO, 
des Ausschusses für Sozialschutz und von Vertretern der Mitgliedstaaten 
vorzustellen und zu erörtern;
7.  fordert die Mitgliedstaaten auf, wirkliche Strategien einschließlich des 
Austauschs besserer Praktiken zu entwickeln, um im Rahmen ihres nationalen Plans 
zur Förderung der sozialen Integration sicherzustellen, dass alle gleichen 
Zugang zu Grundrechten wie Bildung, Wohnung, Gesundheitspflege und zur Kultur 
und zu einer dauerhaften Beschäftigung erhalten, und dabei den Problemgruppen 
Priorität einzuräumen;
8.  fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, den 
Gewerkschaften und den im Bereich der Armutsbekämpfung tätigen Vereinigungen 
einen Bericht über die wirtschaftlichen, sozialen und menschlichen Kosten der 
Armut und der sozialen Ausgrenzung auszuarbeiten;
9.  ist der Ansicht, dass die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien 
zum Abbau der sozialen Ausgrenzung beitragen können; hält es daher für 
unerlässlich, den Zugang aller zur Informationsgesellschaft zu fördern;
10.  erinnert daran, dass der Europäische Rat auf seiner Tagung in Nizza die vom 
Rat angenommenen Ziele im Bereich der Bekämpfung der Armut und der sozialen 
Ausgrenzung gebilligt hat und dass die Mitgliedstaaten ihre sich auf zwei Jahre 
erstreckenden nationalen Aktionspläne im Juni 2001 vorgelegt haben; fordert den 
Rat auf, gemäß dem vom Europäischen Rat in Stockholm erteilten Mandat die 
Überwachung der auf diesem Gebiet getroffenen Maßnahmen zu verbessern, indem er 
bis zum Jahresende einvernehmlich Indikatoren für die Bekämpfung der sozialen 
Ausgrenzung festlegt;
11.  fordert, dass auf dem Vorplatz des Europäischen Parlaments in Brüssel 
ähnlich wie auf dem Trocadero-Platz in Paris und auf dem Vorplatz des 
Europarates in Straßburg, des Reichstags in Berlin, der Lateran-Basilika des Hl. 
Johannes in Rom und der UNO in New York eine Platte zum Gedenken an die Opfer 
der Armut eingelassen wird;
12.  fordert die europäischen Institutionen auf, klar zum Ausdruck zu bringen, 
dass sie eine enge Partnerschaft mit den im Bereich der Bekämpfung der Armut und 
der sozialen Ausgrenzung tätigen Vereinigungen unterstützen;
13.  beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission 
und den nationalen Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie dem Generalsekretär der 
Vereinten Nationen, der Plattform der sozialen NRO, dem Europäischen Netzwerk 
gegen Armut (EAPN), den Sekretariaten der IAO, der UNLDC, der AKP-Staaten, der 
UNICEF, der UNCTAD und des WEP zu übermitteln.



(1) ABl. C 347 vom 18.11.1996, S. 87.