Protokoll vom 04/10/2001 - vorläufige Ausgabe
Menschenrechte: Vereinte Nationen: Internationaler Tag der Armutsbekämpfung
B5-0616, 0619, 0627, 0635, 0644 und 0654/2001 Entschließung des Europäischen Parlaments zum Internationalen Tag der Armutsbekämpfung der Vereinten Nationen
Das Europäische Parlament, - in Kenntnis der Resolution 47/197 der UNO-Vollversammlung vom 22. Dezember 1992, in der der 17. Oktober zum Internationalen Tag der Armutsbekämpfung ausgerufen wurde, - unter Hinweis auf die Ziele im Bereich der Bekämpfung von Armut und Krankheit, die im September 2000 bei den Jahrtausendfeier der Vereinten Nationen festgelegt wurden, - unter Hinweis auf die Artikel 1, 14, 15, 34 und 35 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, - in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Lissabon, Nizza und Göteborg zur Strategie der Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung, - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Oktober 1996 zum Internationalen Tag zur Beseitigung der Armut(1), - unter Hinweis darauf, dass der "Internationale Tag der Armutsbekämpfung " am 17. Oktober 1987 von Pater Joseph Wresinski, dem Gründer der internationalen Bewegung ATD Vierte Welt, ins Leben gerufen wurde, A. in der Erwägung, dass die Armut eine Verletzung der Menschenrechte und eine untragbare Beeinträchtigung der Menschenwürde darstellt, B. in der Erwägung, dass die Bekämpfung der Armut ein entscheidendes Element für den Frieden in der Welt und für eine nachhaltige Entwicklung ist, und dass sie im Rahmen der Gemeinschaftspolitiken gebührende Berücksichtigung finden muss, C. in der Erwägung, dass Hunderttausende von Frauen, Männern und Kindern weltweit in extremer Armut leben und dass über eine Milliarde Menschen mit weniger als einem Dollar am Tag auskommen müssen, D. in der Erwägung, dass in der Europäischen Union 65 Millionen Menschen über weniger als 60% des nationalen Medianeinkommens verfügen, wobei es je nach Mitgliedstaat große Unterschiede gibt, E. in der Erwägung dass man über die Wechselbeziehungen zwischen Wirtschafts-, Sozial-, Umwelt-, Kultur- und Bildungspolitik besser Bescheid wissen muss, F. in der Erwägung, dass die Armut nur durch eine Förderung der Solidarität zwischen allen Bürgern und im Nord-Süd-Dialog bekämpft werden kann, G. unter Hinweis auf die jüngste Einigung zwischen Rat und Parlament über das Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung, dessen Ziel darin besteht, das Verständnis zu verbessern und eine gegenseitige Bereicherung im Rahmen nationaler Aktionspläne zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung zu fördern; H. unter Hinweis darauf, dass der Europäische Rat auf seiner Tagung in Göteborg dafür eingetreten ist, vor dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung 2002 konkrete Fortschritte im Hinblick auf das Erreichen des UN-Zielwerts für staatliche Entwicklungshilfe von 0.7% des BIP zu erzielen, 1. fordert die gesamte Union auf, den 17. Oktober feierlich zum Europäischen Tag der Armutsbekämpfung zu erklären; 2. fordert die europäischen Institutionen auf, sich eindeutig für eine Partnerschaft mit den im Bereich der Armutsbekämpfung tätigen europäischen Vereinigungen auszusprechen und den Sozialpolitiken die gleiche Priorität einzuräumen wie den Wirtschaftspolitiken; 3. fordert den Rat und die Kommission auf, vor der UN-Weltkonferenz über die Finanzierung der Entwicklung im März 2002 konkrete Vorschläge dafür vorzulegen, wie die Europäische Union den Zielwert von 0,7% des BIP für die Entwicklungshilfe erreichen soll; 4. fordert die Kommission, den Rat, den WSA und seinen Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten auf, jedes Jahr am 17. Oktober zusammen mit sozialen Akteuren, insbesondere denen, die für die Ärmsten sprechen, eine öffentliche Bewertung der Gemeinschaftspolitiken im Bereich der Bekämpfung der extremen Armut und der sozialen Ausgrenzung vorzunehmen; 5. fordert die Mitgliedstaaten und die Beitrittsländer auf, sich dieser Initiative auf kommunaler, regionaler und nationaler Ebene anzuschließen; 6. begrüßt die Initiative des belgischen Vorsitzes, am 17. Oktober 2001 im Europäischen Parlament eine gemeinsame Tagung des Rates, des Europäischen Parlaments und der Kommission in Form einer außerordentlichen Sitzung des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten zu veranstalten, um den Bericht der Kommission über die soziale Integration in Anwesenheit von NRO, des Ausschusses für Sozialschutz und von Vertretern der Mitgliedstaaten vorzustellen und zu erörtern; 7. fordert die Mitgliedstaaten auf, wirkliche Strategien einschließlich des Austauschs besserer Praktiken zu entwickeln, um im Rahmen ihres nationalen Plans zur Förderung der sozialen Integration sicherzustellen, dass alle gleichen Zugang zu Grundrechten wie Bildung, Wohnung, Gesundheitspflege und zur Kultur und zu einer dauerhaften Beschäftigung erhalten, und dabei den Problemgruppen Priorität einzuräumen; 8. fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, den Gewerkschaften und den im Bereich der Armutsbekämpfung tätigen Vereinigungen einen Bericht über die wirtschaftlichen, sozialen und menschlichen Kosten der Armut und der sozialen Ausgrenzung auszuarbeiten; 9. ist der Ansicht, dass die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien zum Abbau der sozialen Ausgrenzung beitragen können; hält es daher für unerlässlich, den Zugang aller zur Informationsgesellschaft zu fördern; 10. erinnert daran, dass der Europäische Rat auf seiner Tagung in Nizza die vom Rat angenommenen Ziele im Bereich der Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung gebilligt hat und dass die Mitgliedstaaten ihre sich auf zwei Jahre erstreckenden nationalen Aktionspläne im Juni 2001 vorgelegt haben; fordert den Rat auf, gemäß dem vom Europäischen Rat in Stockholm erteilten Mandat die Überwachung der auf diesem Gebiet getroffenen Maßnahmen zu verbessern, indem er bis zum Jahresende einvernehmlich Indikatoren für die Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung festlegt; 11. fordert, dass auf dem Vorplatz des Europäischen Parlaments in Brüssel ähnlich wie auf dem Trocadero-Platz in Paris und auf dem Vorplatz des Europarates in Straßburg, des Reichstags in Berlin, der Lateran-Basilika des Hl. Johannes in Rom und der UNO in New York eine Platte zum Gedenken an die Opfer der Armut eingelassen wird; 12. fordert die europäischen Institutionen auf, klar zum Ausdruck zu bringen, dass sie eine enge Partnerschaft mit den im Bereich der Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung tätigen Vereinigungen unterstützen; 13. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den nationalen Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, der Plattform der sozialen NRO, dem Europäischen Netzwerk gegen Armut (EAPN), den Sekretariaten der IAO, der UNLDC, der AKP-Staaten, der UNICEF, der UNCTAD und des WEP zu übermitteln. (1) ABl. C 347 vom 18.11.1996, S. 87.